Impressum
Michael Scheidgen
Michael Scheidgen private finance e. K.
Stefan-Andres-Straße 23
56567 Neuwied
Handelsregister: HRA 12391
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
KONTAKT
Telefon: 02631 953960
Telefax: 02631 953962
E-Mail:
BERUFSBEZEICHNUNG UND BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN
Berufsbezeichnung:
Bankenunabhängiger Finanzdienstleister § 32 KWG
Zuständige Kammer:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN)
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
einsehbar hier
REDAKTIONELL VERANTWORTLICH
Michael Scheidgen private finance e. K.
Stefan-Andres-Straße 23
56567 Neuwied
Telefon: 02631 953960,
Telefax: 02631 953962
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EU-STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG/UNIVERSALSCHLICHTUNGSSTELLE
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 32 KWG
SCHLICHTUNGSSTELLE
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Michael Scheidgen private finance e.K. ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.unter http://vuv-ombudsstelle.de
BESCHWERDESTELLE
Michael Scheidgen private finance e.K. hat ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Beschwerden können schriftlich oder mündlich gegenüber dem Institut geäußert werden. Michael Scheidgen private finance e.K. ist beim Beschwerderegister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert.Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik
der Michael Scheidgen private finance e.K. gem. § 134b AktG
Michael Scheidgen private finance e.K. – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
- Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
- Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken für Vermögensverwaltung und Anlageberatung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 und 2 OffenlegungsVO) bin ich zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in meiner Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
- Als Unternehmen möchte ich einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in der Unternehmensorganisation selbst sehe ich es als meine Aufgabe an, auch meine Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte meiner Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, habe ich für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen besteht darin, dass ich in Investmentfonds investiere oder empfehle, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet sind. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass ich für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung oder für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreife. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
- Unter der Voraussetzung, dass es mir gelingt, Fonds mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen.
- Ich weise darauf hin, dass die den Finanzprodukten zugrundeliegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Neuwied, 02. September 2024